Inhalt
Infospalte

Infobereich

Als RSS-Feed aufrufen

Aktuelle Meldungen

04.04.2022 GIS-Büro erweitert sein... GIS-Büro erweitert sein Serviceangebot für Stadtplaner, Raumplaner und Ing.-Büros.
weitere Meldungen
Inhalt
Drucken

Bauaktenarchiv

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechperson
Fachdienst 63 Bauordnung und StädtebauStandort anzeigen
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-4509
Telefax: 05441 976-1758


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Zurück