Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Mit der virtuellen Bauakte bietet der Landkreis Diepholz seit dem Jahr 2016 die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel einen Bauatrag online zu stellen und den Bescheid (u.a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Vorbescheid...) ebenfalls online zu erhalten.
HINWEIS:
Weitere Details finden Sie auf der Webseite https://www.diepholz.de/bauamt
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
HINWEIS:
Weitere Details finden Sie auf der Webseite https://www.diepholz.de/bauamt
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Ansprechperson| Fachdienst 63 Bauordnung und Städtebau | |
| Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-4509 Telefax: 05441 976-1758 |
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DokumenteBauantrag gemäß § 63 bzw. 64 NBauO (187 kB) |
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Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 70 NBauO (34 kB) |
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Nachbarzustimmung (76 kB) |
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Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz (217 kB) |
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Baubeschreibung (105 kB) |
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Gewerbliche Betriebsbeschreibung (106 kB) |
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Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung (16 kB) |
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Anerkennung nach § 33 BauGB (70 kB) |
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Erklärung Twpl §65-4.pdf (477 kB) |
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Erklärung zur zweiten Wohneinheit (72 kB) |
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Baubeginnanzeige (15 kB) |
