Wenn ein naher Angehöriger verstirbt, stellt das oftmals nicht nur eine emotionale, sondern auch eine große finanzielle Belastung dar.
Sofern Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind für die anfallenden Kosten für eine würdige Bestattung aufzukommen oder der Nachlass nicht zur Deckung der Bestattungskosten ausreicht, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten zu stellen.
Bitte beachten Sie das Einkommen und Vermögen von Ehegatten, Lebenspartnern und Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, in der Einkommensberechnung und Vermögensermittlung voll einbezogen werden.
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben gemäß § 8 Niedersächsisches Bestattungsgesetz in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern,
- und die Geschwister.
Die Bestattungskostentragungspflicht kann sich auch aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben, sofern zu Lebzeiten ein Vertrag abgeschlossen wurde.



