Die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds für blinde Menschen in besonderen Lebenssituationen (Landesblindenfonds) und aus dem Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in leitender Funktion oder in Gremien ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Leistungen aus dieser Richtlinie können nicht mehr beantragt werden.
Landesblindenfonds
Allgemeine Informationen
Ansprechperson
| Herr Wolfgang Müller | |
| Fachdienst 20 Finanzen und Beteiligungscontrolling Fachdienst 50 Soziales Fachdienst 50 Soziales › Hilfe zur Pflege (stationär) Fachdienst 50 Soziales › Leistungen nach Spezialgesetzen Kreishaus Diepholz, Zimmer A067 Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-4227 Telefax: 05441 976-1780 E-Mail: wolfgang.mueller@diepholz.de | |


