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04.04.2022 GIS-Büro erweitert sein... GIS-Büro erweitert sein Serviceangebot für Stadtplaner, Raumplaner und Ing.-Büros.
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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Allgemeine Informationen

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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Herr Bernd FredrichStandort anzeigen
Fachdienst 66 Umwelt und Straße
Fachdienst 66 Umwelt und StraßeFachdienstleitung (FD66)
Fachdienst 66 Umwelt und StraßeTeam 4 - Straße und Planfeststellung
Kreishaus Diepholz, Zimmer B040
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-1677
Telefax: 05441 976-1796
E-Mail:


Aufgaben:
stlv. Fachdienstleiter, Geschäftsführer des Hunte-Wasserverbands

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