Schutzgebiete und -objekte
Die im Kreisgebiet vorhandene strukturreiche und vielfältige Landschaft der Norddeutschen Tiefebene enthält eine Vielzahl schutzwürdiger Bereiche und Objekte. Ziel unserer Schutzbestrebungen ist diese zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Dazu gehört auch ,dass die unterschiedlichen Lebensräume miteinander vernetzt werden (z.B. durch Gewässer, Gehölze, Wälder usw.). Die untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Unterschutzstellung ökologisch besonders wertvoller Gebiete mit bzw. führt diese selbst durch und übernimmt die Überwachung und Betreuung derselben..
Über folgende im Landkreis Diepholz vorhandene Schutzgebiete und -objekte möchten wir sie im Folgenden informieren.
- Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG)
. - Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
(Feuchtgebiet Dümmer, Feuchtgebiet Diepholzer Moorniederung)
. - geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
. - Landschaftsschutzgebiete (LSG)
. - Natura-2000-Gebiete
. - Naturdenkmale (ND)
. - Naturparke (NP) (Naturpark Dümmer, Naturpark Wildeshauser Geest)
. - Naturschutzgebiete (NSG)
. - Wallhecken
Ansprechperson
| Herr Uwe Allhausen | |
| Fachdienst 67 Kreisentwicklung Fachdienst 67 Kreisentwicklung › Naturschutz Kreishaus Diepholz, Zimmer A265 Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-1308 Telefax: 05441 976-1762 E-Mail: uwe.allhausen@diepholz.de | |


